Datenschutz im Verein - Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Verein
Mit den wesentlichen Neuerungen aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (gültig ab 25.05.2018)
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn in der Regel mehr als 9 Personen ständig mit Datenverarbeitung beschäftigt sind. Dies gilt auch für den Verein. Was bedeutet Datenschutz für die Vereinspraxis? Haftet der Vorstand für Datenmissbrauch? Welche Anforderungen sind an den Datenschutzbeauftragten zu stellen? Im Seminar am 14. April 2018 werden Fallbeispiele behandelt; es schließt mit einem Zertifikat ab.