Berufliche Weiterbildung
Qualifizierungsscheck des Landes Hessen
Im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive hat das Land Hessen verschiedene Förderprogramme im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufgelegt. Hierzu gehört auch der sogenannte „Qualifizierungsscheck“. Dieser wird auch von der Bildungsakademie akzeptiert.
Es werden Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, die folgende Kriterien erfüllen:
- sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Personen
- Hauptwohnsitz in Hessen (die Tätigkeit kann auch außerhalb Hessens sein)
- für die derzeitige Tätigkeit liegt noch kein anerkannter Abschluss vor,
oder
- man ist 45 Jahre und älter
- Beschäftigung in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden, unabhängig von Alter und Qualifikation
oder
- Man ist als Ausbilderin oder Ausbilder tätig. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.
- Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen.
Die Förderung erfolgt für Maßnahmen zur Weiterbildung, die
- von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und
- der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen.
- Die berufliche Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der derzeitig ausgeübten Tätigkeit stehen und den Teilnehmenden in diesem Rahmen erforderliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Einsichten und Verhaltensweisen vermitteln.
Die Bildungsakademie bietet verschiedene Maßnahmen an, die diese Kriterien erfüllen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden im Rahmen einer Anteilfinanzierung 50 % der Kosten einer Bildungsmaßnahme, höchstens aber 500 EUR pro Person und Kalenderjahr gefördert. Sachmittel, z. B. Verpflegung, Unterkunft, Lernmittel etc. werden nicht gefördert und müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert.
Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren).
Wie erhält man einen Qualifizierungsscheck?
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist Ihre persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin:
http://www.qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/liste-der-beratungsstellen/index.htm
In der Beratung legen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater die Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme fest und wählen in Frage kommende zertifizierte Weiterbildungsanbieter aus.
Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das Sie und Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterschreiben.
Bitte senden Sie dieses Beratungsprotokoll an Weiterbildung Hessen e.V.. Sie können dafür den adressierten Freiumschlag verwenden, der Ihnen zusammen mit dem Beratungsprotokoll am Ende der Beratung übergeben wird.
Nachdem das Beratungsprotokoll bei Weiterbildung Hessen e.V. eingegangen ist, erstellen wir Ihren persönlichen Qualifizierungsscheck. Sie erhalten den auf Sie persönlich ausgestellten Qualifizierungsscheck des Landes Hessen per Post.
WICHTIG
Wenn Sie sich für eine Weiterbildungsmaßnahme entschieden haben, die Sie gerne über einen Qualifizierungsscheck mitfinanzieren möchten, nehmen Sie erst Ihre Bildungsberatung in Anspruch und melden sich dann bei der Bildungsakademie an.
Hier finden Sie alle Infos zur Fördermaßnahme: