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Teilnahmebedingungen für Reiseveranstaltungen

1. Teilnehmerkreis

An den Veranstaltungen des Bildungswerkes des lsb h kann jeder teilnehmen, der mindestens 16 Jahre alt ist und die im Programm genannten Kursvoraussetzungen erfüllt. Teilnehmen können Minderjährige, wenn sie in Begleitung Erziehungsberechtigter sind.

2. Anmeldung/Bestätigung

Mit der schriftlichen Anmeldung (per Post, Fax oder E-Mail) werden die allgemeinen Reisebedingungen anerkannt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die schriftliche Reisebestätigung und/oder Einladung dem Anmelder zugesandt ist. Der Anmelder haftet für die vertragliche Verpflichtung der von ihm angemeldeten Teilnehmer. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind die Ausschreibung sowie diese Reisebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Bildungswerk schriftlich bestätigt worden sind.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Empfang der Teilnahmebestätigung oder der Einladung, die als Rechnung gilt, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 30,— € je Person zu leisten. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall mit Ihnen vereinbart, sofern wir die ausgeschriebene Reise nicht spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt abgesagt haben. Wir bitten Sie, die Nummer der Veranstaltung bei der Zahlung anzugeben. Bei Auslandskursen, die das Bildungswerk des lsb h organisiert, können gesonderte Zahlungsbedingungen verabredet werden.

4. Umbuchung, Ersatzperson

Tritt der Teilnehmer mehr als 42 Tage vor dem Reisebeginn zurück und läßt sich gleichzeitig, mit der Zustimmung des Bildungswerkes, durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, so wird lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,— € erhoben. Umbuchungen werden wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung berechnet. Alle Änderungswünsche müssen schriftlich unter Beifügung aller bis dahin erhaltenen Unterlagen angemeldet werden. Für die Gebührenberechnung ist das Datum des Eingangs beim Bildungswerk entscheidend.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Gründen der Beweissicherheit sind Rücktritte schriftlich, unter Angabe des Kurstitels sowie Kursnummer und unter Beifügung evtl. schon ausgehändigter Reiseunterlagen an das Bildungswerk zu richten. Ihr Rücktritt wird mit dem Eingang der Erklärung beim Veranstalter wirksam. Nichterscheinen bei Reiseantritt, z.B. durch verpaßte Anschlüsse, gilt nicht als Rücktritt.

Die Rücktrittsgebühr beträgt pro Person in % des Gesamtpreises: ab dem 90. - 43. Tag vor Veranstaltungstermin 20% des Rechnungsbetrages, vom 42. - 22. Tag vor Veranstaltungstermin 30% des Rechnungsbetrages , vom 21. - 14. Tag vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages, vom 13. - 7. Tag vor Veranstaltungstermin 80% des Rechnungsbetrages, ab dem 6. Tag 100% bzw. die dem Bildungswerk entstandenen Kosten. Das Bildungswerk behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Rücktritt durch das Bildungswerk

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist das Bildungswerk berechtigt, die Veranstaltung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Ohne Einhaltung einer Frist kann das Bildungswerk vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, sich vertragswidrig verhält, den berechneten Reisepreis nicht vertragsmäßig bezahlt.

7. Leistungs- und Preisänderung

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Mit der Veröffentlichung des aktuellen Programmes verlieren die vorhergehenden Preisauszeichnungen ihre Gültigkeit.

Das Bildungswerk behält sich vor, die ausgeschriebene und mit der Einladung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Kurstermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Bei einer Preiserhöhung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Flugplanänderungen, Änderungen des Kursprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit dies aus technischen Gründen infolge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Kursverlaufs erforderlich und dem Reiseteilnehmer zumutbar ist. Das gleiche gilt für gebuchte Reiseunterkünfte, wobei das Bildungswerk sich bemüht, eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

8. Versicherungen

Die Teilnahme an den Seminaren und Veranstaltungen des Bildungswerkes geschieht auf eigenes Risiko und Gefahr.

Der Veranstalter haftet nicht für selbstverschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden. Es besteht jedoch Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages. Die Bestimmungen können beim Veranstalter eingesehen werden. Wir empfehlen den Teilnehmern zusätzlich den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Teilnehmern einen internationalen Krankenschein bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

9. Haftung

Wir haften bei den Leistungsstörungen entsprechend den Vorschriften des Reisevertragsgesetzes (§§ 651 a . k BGB) für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes oder -ortes. Der Träger haftet nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die örtliche Leitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist auf maximal den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Bei Beschränkungen oder Ausfall der Reise nach Reiseantritt durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Krieg, Streiks, Aufruhr, innere Unruhe, Katastrophen, Epidemien, haften wir nicht. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Reisekosten erfolgt nur insoweit, wie wir von den von uns in Anspruch genommenen Leistungsträgern Rückerstattungen und Ausschöpfung der uns zuzumutenden Maßnahmen erhalten haben. Eventuelle Mehrkosten infolge höherer Gewalt gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Sofern Reiseteilnehmer nach Antritt der Reise eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung. Begründete Reklamationen sind dem Bildungswerk oder seinem Beauftragen am Ort der Leistung unverzüglich mitzuteilen, damit wir in der Lage sind, für Abhilfe zu sorgen. Wird von dem Reisenden ein zumutbares Abhilfeverlangen nicht gestellt, entfällt die Haftung des Veranstalter.

Alle Ersatzansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Rückreisetermin.

10. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden gering zu halten und insbesondere sofort den Leiter zu informieren. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

11. Paß-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer muß im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, für Ausländer gelten oft Sonderbestimmungen. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten.

12. Gültigkeit

Grundlage für die Leistungen ist die Ausschreibung im Programm. Änderungen und Berichtigungen aufgrund von Druckfehlern bleiben vorbehalten. Es gelten die bei Abschluß des Vertrages vereinbarten Preise. Die Änderungen der ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigen Preise bleiben gemäß dem geltenden Preisrecht vorbehalten. Bei Veränderungen behördlich festgelegter oder genehmigter Beförderungstarife, Devisenkurse oder Steuern, kann eine jederzeitige Anpassung auch bestätigter Preise erfolgen.

13. Besonderheiten

Für Reisen, bei denen wir nicht als Veranstalter auftreten, worauf wir in den Ausschreibungen hinweisen, haftet der jeweiligen Veranstalter nach seinen Bedingungen. Diese Bedingungen sind in den Buchungsstellen einzusehen und beim Veranstalter erhältlich.

14. Gewährleistung

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig vom Bildungswerk erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Anspruch auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

15. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt.

Wir bleiben ständig bemüht, die Arbeit des Bildungswerkes auf die Teilnehmerinteressen abzustimmen.